Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand vom 15.09.2025
Allgemeine Erklärung
Wir sind bemüht, diese Website entsprechend den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltung und allgemeine Beschreibung der Dienstleistungsangebote
Diese Erklärung gilt für alle Webseiten und digitalen Dienstleistungen der Karl Staunen AG
Zum Beispiel:
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Angebot von redaktionellen Inhalten, Online-Abruf dieser Inhalte über marktübliche Internetbrowser
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Formulare zur Online-Terminvereinbarung (Probefahrt, Service- und Werkstatt-Terminbuchung, Beratungsgespräche)
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Formulare zu Finanzierungs- oder Leasinganfragen
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Formulare zu Online-Fahrzeugkauf oder Online-Fahrzeugreservierung
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Formulare zu Inzahlungnahme oder Fahrzeugbewertungen
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Formulare zur Newsletter-Anmeldung
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Formulare zu Fahrzeugvermietung
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Digitale Kundenverwaltung / Service-Login / Kundenportale
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Live-Chat / WhatsApp-Beratung
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Online-Zahlungsprozesse
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Online-Konfigurator
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Formulare zur Online-Bewerbung
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Online-Shops
Hinweis: Je nach Ausgestaltung der Website(s) können einzelne der genannten digitalen Dienstleistungen nicht oder nur teilweise angeboten werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG und der BFSGV. Die Kriterien orientieren sich vorliegend an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) auf Konformitätsstufe A und AA:
Die oben beschriebenen Dienstleistungsangebote sind mit den im Rahmen dieser Erklärung genannten Normen und Kriterien teilweise vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2025 verfasst. Die Einhaltung der Anforderungen wurde durch eine Selbstbeurteilung überprüft.
Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBGB
Karl Staunen AG
Am Taschinger Berg 5, 93413 Cham
Jetzt Kontakt aufnehmen
Weitere Verbraucherinformationen können den oben in dieser Erklärung verlinkten Dienstleistungsangeboten entnommen werden (beispielsweise den AGB).
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
D-81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 15.09.2025.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.